Nachdem zahlreiche Verfügungen gegen Gastronomen ausgesprochen worden sind und auch Widerspruchsverfahren geführt wurden, befindet sich das Thema immer noch in der Schwebe.
Was sich zurzeit in der Frankfurter Shisha-Gastronomie abspielt, ist ziemlich fragwürdig und auch politisch brisant. Es sei daran erinnert, dass weder der regulär eingekaufte Shishatabak noch die Kokoskohle verbotene Waren sind. Beides darf Gästen angeboten werden.