Die Abverkaufsfrist für Verpackungen mit mehr als 25 Gramm endet zum 30. Juni 2023. Dabei ist für Online-Händler die verkürzte Frist aufgrund des Postweges und der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beachten. Je nach Postdienstleister kann damit bereits am 9. Juni der letzte Tag für Bestellungen in Online-Shops sein.
Hintergrund ist, dass das Inbesitzhalten von Verpackungen mit mehr als 25 Gramm ab dem 1. Juli außerhalb eines Steuerlagers nicht mehr erlaubt ist. Durch die gegenwärtigen Erfahrungen im Bereich der E-Zigaretten ist davon auszugehen, dass es ab dem 1. Juli besonders häufig zu Kontrollen kommen wird (s. Kurzmeldungen). Da Kunden bei Online-Käufen von ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen können, können Retouren, die nach dem 30. Juni beim Händler eingehen, zu Konflikten mit den Aufsichtsbehörden führen. Auch der stationäre Handel sollte darauf achten, spätestens am 30. Juni infrage kommende Ware, die ab dem Folgetag nicht mehr erlaubt ist, zu vernichten.
Sollten größere Mengen vernichtet werden müssen, empfehlen wir unseren Mitgliedern, vorab mit dem örtlichen Finanzamt hinsichtlich der Dokumentation der Warenvernichtung bezüglich der späteren Abschreibung zu sprechen, um die Verluste zweifelsfrei steuerlich geltend machen zu können.
#Widerrufsfrist #onlinehandel #200g #shishatabak #25g #Abverkaufsfrist
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: