Die Einführung von Track & Trace ist die nächste große Herausforderung für Hersteller, Importeure, Großhändler und Einzelhandel, wenn sie ab Mai 2024 noch Tabakwaren verkaufen wollen. Track & Trace (T&T) ist die Rückverfolgung jedes produzierten Tabakproduktes von der Produktionsanlage bis zum letzten gewerblichen Verkaufspunkt (Shisha-Bar oder Einzelhändler bzw. Online-Shop), die für Neuware ab dem kommenden Jahr verpflichtend ist.
Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung zu diesem Thema informierte Mitja Carstensen von der Fluxcode GmbH, einem Anbieter für T&T-Lösungen, über die notwendigen Anforderungen an die Software für Hersteller. Leonhard Kipphan von der osapiens Services GmbH stellte eine Software-Lösung für den Handel vor, die sich an die gängigen ERP-Systeme anbinden lässt. Beide Unternehmen bieten Lösungen für Hersteller an, osapiens auch für den Handel.
Bei den Teilnehmern wurde der Vorschlag zur Gründung einer Arbeitsgruppe für Mitglieder zur Einführung von Track & Trace zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) sehr gut aufgenommen. Ziel der Arbeitsgruppe soll es sein, verbindliche Standards zwischen Herstellern und Händlern zu vereinbaren, um die Einführung von T&T für alle Beteiligten zu erleichtern und Kosten einzusparen. Über den Termin für das erste Treffen der Arbeitsgruppe werden wir Sie in den kommenden Tagen informieren.
Sowohl die Hersteller und Importeure als auch der Handel. Ab Mai 2024 dürfen keine Verpackungen mehr in den Handel gelangen, deren Weg von der Produktionslinie bis zum letzten gewerblichen Verkaufspunkt nicht nachvollzogen werden kann. Dafür müssen sowohl die Hersteller als auch der Handel in Hard- und Software-Lösungen investieren und in ihre bestehenden Systeme integrieren. Die Regelung basiert auf der TPD und gilt seit mehreren Jahren bereits für die Zigarette. Ab Mai 2024 wird sie für Wasserpfeifentabak und Zigarren verbindlich. Die Abverkaufsfrist für nicht T&T-fähige Ware beträgt zwei Jahre.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: