BERLIN // Nachdem das Bundesland Bayern vor kurzem den Antrag gestellt hatte, Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Disposables zu verbieten (DTZ berichtete), hat der Bundesrat nun mehrheitlich – lediglich Sachsen enthielt sich der Stimme – beschlossen, diesem Antrag zuzustimmen. Die Bundesregierung soll sich demnach „für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene“ einsetzen. Einen nationalen Alleingang, wie von Bayern angeregt, wird es nicht geben.
Außerdem hat die Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, „weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten“. Im Klartext: Die Entschließung bezieht sich ausschließlich auf den Umweltaspekt. Die derzeit immer häufiger geführte öffentliche Debatte zu den Punkten Jugendschutz oder ein mögliches Aromenverbot wird von der Aufforderung nicht erfasst. Ansatzpunkt für den Vorstoß ist die Einwegkunststoffrichtlinie. Bislang gibt es keine Frist.
Zur Begründung hieß es, Branchenbeobachter gingen davon aus, dass Einweg-E-Zigaretten überwiegend achtlos über den Hausmüll oder durch Littering entsorgt würden. Diese Vermutung werde durch eine nicht repräsentative Umfrage bei den Recycling-Höfen in Bayern unterstrichen. Nach nicht bestätigten Angaben würden darüber hinaus in erheblichem Umfang Fälschungen in Verkehr gebracht, die keine Entsorgungshinweise enthielten.
Quelle: DTZ; red
16.03.2023
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