Liebe Shisharaucherinnen und Shisharaucher,
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar wie erwartet das Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen zum 23. Oktober 2023 beschlossen. Unter dem Begriff „erhitzte Tabakerzeugnisse“ sind Tabakerhitzer-Systeme wie etwa „IQOS“ von Philip Morris oder „Glo“ von British American Tobacco zu verstehen. Wasserpfeifentabak und Substitute oder aber Disposables sind nicht von dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes betroffen. Der Entwurf Bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, allerdings ist davon auszugehen, dass diese auch erteilt wird.
Vorausgegangen sind mehrere juristische Verfahren, von denen Philip Morris im vergangenen Jahr in einem Verfahren zunächst mit einem wegweisenden Urteil siegte. Um den Anforderungen der EU-Richtlinien nach dem Urteilsspruch jedoch zu entsprechen, musste der Gesetzgeber das Tabakerzeugnisgesetz anpassen und hat dies mit dem vorliegenden Kabinettsbeschluss umgesetzt.
Die zugehörige Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie hier.
Der Bundesverband Wasserpfeifentabak e.V.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: