Es droht Haft oder ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €
Im Markenrechtsstreit gegen den Hersteller Fadi Tobaggo ist das Urteil des Landgerichts München nun rechtskräftig. Darin wurde festgestellt, dass Fadi Tobaggo nicht dazu berechtigt ist bzw. war, den Markennamen „Genkidama“ für ihren eigenen Tabak zu nutzen.
Dies wurde Fadi Tobaggo nun eindeutig verboten. Falls der Angeklagte dagegen verstößt kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder sogar Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verhängt werden. Kurz vor dem Berufungstermin beim OLG München hat Fadi Tobaggo die Berufung zurückgenommen.
Ein kleiner Hersteller aus Ludwigshafen hat nun endlich gegen den Tabakriesen Fadi Tobaggo gewonnen, und das auf ganzer Linie. Fadi Tobaggo muss nun offenlegen welche Umsätze mit dem Produkt erzielt wurden, und wie häufig der Markenname verwendet wurde. Auch muss nun offengelegt werden, an welche Kunden die Produkte verkauft wurden. Ob Kunden nun selbst ein Schreiben vom Anwalt bekommen, ist unklar.
Schön, dass nun die Gerechtigkeit gewonnen hat und das Recht auf einen Markenamen gestärkt wurde. So ist klar, dass nicht einfach ein großes Unternehmen selbstherrlich einen Markennamen eines anderen benutzen darf.
Wir werden dies bezüglich mit dem Kläger ein Interview führen, aber auch andere Parteien werden wir hierzu noch befragen in der Hoffnung, dass uns auch von deren Seite Rede und Antwort gestanden wird.
Euer Shishajournal Team
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