Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im dritten Teil der Reihe äußert sich Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).
Vor dem Hintergrund weltweiter Krisen, die sich in einer gesunkenen Kauflaune infolge der steigenden Energiekosten ausdrücken, wird die Branche auch 2023 vor große Herausforderungen gestellt. Neben dem zunehmenden Schmuggel, der sich durch die Einführung einer Steuer auf Flüssigkeiten für E-Zigaretten zu einer lukrativen Einnahmequelle für Kriminelle entwickelt hat, haben auch die Zunahme von teils irregulären Verkäufen auf Online-Plattformen, die Verbreitung von Plagiaten und der Anstieg unzulässiger Werbung durch Influencer in den Sozialen Medien der Branche geschadet. Wir erwarten, dass sich dieser Trend 2023 fortsetzen wird, da seitens der Behörden aufgrund der hohen Anzahl der Verstöße eine effektive Verfolgung kaum stattfindet. Dies führt dazu, dass eine abschreckende Wirkung ausbleibt und der potenzielle Gewinn damit sogar die zu erwartende Strafe aufwiegt.
Auch die weiterhin bestehenden Probleme bei der Umsetzung der Tabaksteuerreform werden 2023 voraussichtlich zu verschiedenen Problemen führen. Hierbei ist insbesondere der Stichtag 13. Februar maßgebend. Bis zu diesem Tag müssen sämtliche unversteuerte Altbestände abverkauft sein. Das Inbesitzhalten unversteuerter Ware nach dem Stichtag kann eine Steuerstraftat darstellen. Unsere Bemühungen für eine Ausweitung dieser Frist auf ein realistischeres Maß (analog der Frist für Shisha-Tabak) waren leider nicht erfolgreich.
Viele kleine Händler haben bereits die Segel gestrichen und ihr Geschäft aufgegeben. Wir erwarten leider, dass dieser beunruhigende Trend weitergeht und sich der Markt nach und nach auf größere Player konzentrieren wird.
Über allem schweben die Bestrebungen, die Aromenvielfalt einzuschränken, was zu unüberschaubaren Problemen führen kann. Ein Großteil der Konsumenten bevorzugt fruchtige oder süße Aromen. Eine Reduzierung auf Tabak-Aromen könnte einerseits zu einer Verlagerung des Konsums von der E-Zigarette zur klassischen Tabakzigarette führen, andererseits birgt sie auch die Gefahr, dass Konsumenten auf ungeeignete Aromen zurückgreifen, die von den Konsumenten selbst oder vom Schwarzmarkthändler hinzugegeben werden.
Eine solche Einschränkung hätte daher nicht nur einen gravierenden Einfluss auf die Branche, sondern würde auch den Umstieg der Raucher auf weniger schädliche Alternativen gefährden und wäre in jeglicher Hinsicht kontraproduktiv.
Unsere Bemühungen werden sich daher auch in diesem Jahr darauf konzentrieren, solche Einschränkungen abzuwenden und unverhältnismäßige regulatorische Eingriffe zu verhindern.
Quelle: DTZ
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: