Sehr geehrte Damen und Herren,
wie das Bundesministerium der Finanzen soeben schriftlich bestätigt hat, wird die Abverkaufsfrist für Verkaufsverpackungen mit mehr als 25 Gramm zunächst um 6 Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Eine Verkündung der Verlängerung der Abverkaufsfrist auf den Seiten des Zolls ist weiterhin ausstehend.
Der Verband vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die 25-Gramm-Regelung grundsätzlich falsch ist und mehr Probleme schafft, als sie löst. Bis zuletzt haben wir daher an die Politik und das Ministerium appelliert, die umstrittene Regelung wieder abzuschaffen oder das Inkrafttreten zumindest bis zum Mai 2024 zu verschieben, damit die Hersteller überhaupt eine faire Chance haben, ihre Produktion umzustellen. Diese Linie werden wir auch weiterhin vertreten.
Dennoch ist es ein Erfolg des Verbandes, dass die Abverkaufsfrist für den Handel zunächst für 6 Monate verlängern werden konnte, damit weniger Ware vernichtet werden muss und Konsumenten über den 1. Januar 2023 hinaus weiterhin legal Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Wasserpfeifentabak im Fachhandel erwerben können.
Uns als Verband wurde zudem zugesichert, dass der im August übermittelte Fragenkatalog bezüglich des Umgangs mit der Abverkaufsfrist nun zeitnah beantwortet werden soll. Die Antworten werden wir unseren Mitgliedern zusammen mit weiteren Details über die Folgen der Abverkaufsfrist in den kommenden Tagen übersenden.
Wichtiger Hinweis: Nach Ablauf der Frist ist das in Besitz halten von Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Wasserpfeifentabak für Gewerbetreibende nur erlaubt, wenn sie ein Steuerlager betreiben. Wer als Gewerbetreibender kein eigenes Steuerlager betreibt (z.B. Händler, Bar) darf nach dem Ablauf der Abverkaufsfrist keine Verpackungen mit mehr als 25 Gramm in Lager- oder Verkaufsflächen halten, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Wasserpfeifentabak e.V.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: