Sehr geehrte Shisharaucherinnen und Shisharaucher,
der Verband arbeitet mit Hochdruck weiter gegen die 25-Gramm-Verordnung an und führt dazu in den kommenden Wochen weitere Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium und der Politik. Insbesondere der erhebliche Verlust von Steuereinnahmen trägt massiv zu unserer Argumentation bei. So wurden im letzten Jahr rund 303 Mio. Euro Steuereinnahmen mit Wasserpfeifentabak erzielt, bis Juni 2022 waren es lediglich 38 Millionen. Dadurch wachsen auch beim Gesetzgeber immer stärkere Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Verordnung.
Zugleich ergeben sich durch die geltende Regelung für Hersteller, Importeure und Händler immer neue Fragen, falls die 25-Gramm-Regelung doch Bestand haben sollte. Auf Anregung eines Mitgliedsunternehmens möchten wir als Verband diese Fragen sammeln, mit Bundesfinanzministerium/Zoll klären und im Anschluss allen Mitgliedern die Antworten zur Verfügung stellen.
Solche Fragen können beispielsweise sein:
• Wie können Händler Steuerzeichen zurückerstatten lassen, wenn die Hersteller Insolvenz angemeldet haben? Wird dafür ein Steuerlager benötigt?
• Was ist beim Umpacken (z.B. 1 kg auf 25 Gramm) steuerlich zu beachten?
• Wie können Steuerzeichen zurückerstattet werden, wenn der Importeur kein Steuerlager in Deutschland besitzt?
Wenn Sie ebenfalls Fragen zu dieser Thematik haben, senden Sie uns Ihre Fragen bitte bis zum 24. August an info@wpt-verband.de zu. Wir werden die Antworten nach Klärung mit den Verantwortlichen gesammelt allen Mitgliedern zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Wasserpfeifenverband e.V.
www.wpt-verband.de
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Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: