Sehr geehrte Shisharaucherinnen und Shisharaucher,
wir möchten Sie aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass der Zoll Kenntnis über Aktivitäten von Händlern hat, die Tabakwaren deutlich unterhalb des auf dem Steuerzeichen angegebenen Kleinverkaufspreises abgeben (Verstoß gegen die Preisbindung). Auch bieten einige Händler Tabakwaren mit nahezu kostenlosen Beigaben wie beispielsweise Kohle oder Köpfe an (Beipackverbot). Beide Vorgehensweisen verstoßen gegen § 26 Abs. 1 Tabaksteuergesetz.
Einige Händler wählen diesen Weg zweifelsohne, da sie Verluste durch hohe Lagerbestände mit Packungen von mehr als 25 Gramm zum Jahresende fürchten. Allerdings führen die Verstöße gegen § 26 TabStG zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligen die Händler und Hersteller, die sich gesetzestreu verhalten.
Der Verband setzt sich weiterhin für die rückwirkende Abschaffung der 25-Gramm-Regelung ein, bereitet sich aber gleichzeitig auf den Fall vor, dass diese Bestand haben wird. Für diesen Fall sammeln wir aktuell Fragen von Mitgliedsunternehmen, die wir gebündelt vom Zoll beantworten lassen. Wenn Sie ebenfalls Fragen z.B. zur Steuerzeichenrückerstattung haben, senden Sie uns Ihre Fragen bitte bis zum 24. August an info@wpt-verband.de zu
Weitere Informationen zur Auslegung der Preisbindung und des Beipackverbots gibt es auch auf der Seite des Zolls im Abschnitt „Preisbindung – Beipackverbot“.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Wasserpeifenverband e.V.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: