WASHINGTON // Die großen Hersteller haben sich mit dem US-Justizministerium auf eine Vereinbarung über tabakbezogene Werbung im Einzelhandel geeinigt und damit einen fast zwei Jahrzehnte währenden Rechtsstreit beendet.
Das berichtet die Fachzeitschrift „Convenience Store“ und beruft sich dabei auf den Handelsverband „Association for Convenience & Fuel Retailing“, kurz NACS. Demnach verpflichtet das Abkommen die Konzerne Altria, Philip Morris USA, R J Reynolds Tobacco und ITG Brands dazu, den Geschäften, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben, entsprechende Warnhinweisschilder zur Verfügung zu stellen. Die Betreiber wiederum müssen 21 Monate mindestens eines der Hinweisschilder mit einem von 17 verschiedenen Gesundheitsbotschaften anbringen.
Die Vereinbarung deckt den letzten verbleibenden Streitfall aus dem Verfahren ab, das das Department of Justice (DOJ) in den 1990er-Jahren gegen Altria, Philip Morris USA und R J Reynolds angestrengt hatte. Die NACS-Verantwortlichen und die Tabakkonzerne kämpften 17 Jahre gegen jegliche Beschilderungspflicht im Rahmen des Rechtsstreits und beteiligten sich zusammen mit dem Einzelhandelsverband „National Association of Tobacco Outlets“ an den Verhandlungen, die nun zu der Vereinbarung führten, um sich für die Händler einzusetzen.
„Der Rechtsstreit hat die Einzelhändler immer in eine einzigartig schlechte Position gebracht“, sagte der oberste NACS-Jurist Doug Kantor und ergänzte: „Die Einzelhändler waren nicht an der Klage beteiligt und sollten nicht mit einem gerichtlich angeordneten Rechtsbehelf belastet werden, aber das Verhandlungsergebnis vermeidet sogar noch schlimmere Ergebnisse, die das DOJ und die Gruppen der öffentlichen Gesundheit befürworteten.“
Wie der Verband berichtet, sieht die Vereinbarung vor, dass jedes Geschäft, das mit einem der Hersteller unter Vertrag steht, mindestens ein Schild mit einer von 17 verschiedenen, vorab genehmigten Gesundheitsbotschaften anbringen muss, die nach dem Zufallsprinzip an Einzelhändler im ganzen Land verteilt werden. Jedes Geschäft ist verpflichtet, nach der Hälfte des in der Vereinbarung festgelegten Zeitraums eine neue Botschaft anzubringen. Die Hersteller müssen Gutachter beauftragen, die prüfen, ob die Schilder ordnungsgemäß angebracht sind, heißt es aus dem NACS.
Nach einer weiteren Anhörung wird das Gericht nun entscheiden, ob es die Vereinbarung akzeptiert und eine Anordnung zur Umsetzung erlässt. Der Zeitplan für das Aufstellen der entsprechenden Schilder wird davon abhängen, wann das Gericht entscheidet, ob die Vereinbarung angenommen wird, teilt man im NACS mit. Die Einzelhändler könnten die Vereinbarung schriftlich oder bei der Anhörung unterstützen oder ablehnen, heißt es weiter.
Das ist nicht die einzige Regelung, die die Tabakindustrie in jüngster Zeit angefochten hat. Im Juni 2011 veröffentlichte die Food and Drug Administration (FDA) eine endgültige Regelung, die aktualisierte Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen und in der Zigarettenwerbung vorschreibt. Die grafischen Warnhinweise enthalten eine Kombination aus Text und Bildern, die einige der Gesundheitsrisiken des Rauchens darstellen.
Die endgültige Regelung wurde von mehreren Unternehmen vor Gericht angefochten und schließlich im August 2012 aufgehoben, nachdem das US-Berufungsgericht des District of Columbia festgestellt hatte, dass die Regelung gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt. Im März 2013 gab die US-Bundesregierung ihre Entscheidung bekannt, keine weitere Überprüfung des Gerichtsurteils anzustreben.
Im Anschluss an eine weitere Klage mehrerer Gruppen des öffentlichen Gesundheitswesens erließ ein Richter des US-Bezirksgerichts für den Bezirk Massachusetts eine Verfügung, mit der die Behörde angewiesen wurde, die vorgeschlagene Regelung bis August 2019 zu veröffentlichen und im März 2020 eine endgültige Regelung zu erlassen. Die Frist für das Einhalten der Vorschriften durch die Tabakkonzerne wurde mehrmals verschoben und läuft nun bis zum 9. April 2023.
Quelle: DTZ, red
27.07.2022
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