am vergangenen Wochenende fand die Shisha Messe in Frankfurt statt. Die positive Grundstimmung war bei Austellern wie Besuchern trotz der drohenden 25-Gramm-Regel und der kommenden TPD III Richtlinie durchgängig zu spüren. Auffällig war, das kaum Produkte gezeigt wurden, die der ab Juli geltenden 25-Gramm-Verordnung entsprechen. Es handelte sich fast ausnahmslos um Muster-Umverpackungen ohne Inhalt. Dies zeigt einmal mehr, dass es für die Hersteller fast unmöglich ist, die neuen Vorgaben zu erfüllen. Zugleich gab es zahlreiche Fragen zu den Fortschritten des Verbandes und der Branche hinsichtlich den Bestrebungen, die 25-Gramm-Verordnung zu kippen.
Mehrere Hersteller sind gerichtlich gegen die unüblich kurze Abverkaufsfrist (31.12.2022) vorgegangen. Die Entscheidungen der Finanzgerichte dazu werden in den kommenden zwei Wochen erwartet. Das Aufheben der Abverkaufsfrist würde jedoch bedeuten, dass die Produkte weiterhin bis zum 30. Juni 2022 in den freien Warenverkehr gelangen müssten. Diese Produkte müssten dann zum 20. Mai 2026 (Abverkaufsfrist für Waren ohne Track & Trace) abverkauft werden.
Die intensiven Gespräche und die unermüdliche Arbeit des Verbandes mit den Regierungsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD sowie die mit der größten Oppositionspartei CDU geben weiterhin Anlass zur Hoffnung, die 25-Gramm-Regelung noch vor Eintritt stoppen oder zumindest den Einführungszeitraum verlängern zu können.
Besonders hilfreiche Argumente waren hierbei die Anträge auf Ausnahme vom Verpackungszwang für die 25-Gramm-Produktion, der offene Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner und die Betriebsbesichtigungen und Gespräche mit Wahlkreisabgeordneten aus den unterschiedlichen Fraktionen. Auch der Verlust von fast 50 Millionen Euro an Steuerwerten im Bereich Wasserpfeifentabak im ersten Quartal 2022 unterstreicht unsere Position.
Wir sind positiv gestimmt, dass sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zeitnah erneut mit der Sinnhaftigkeit der Verordnung befasst. Eine finale Entscheidung erwarten wir in den kommenden Wochen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass die Entscheidung erst in der letzten Juni-Woche vom BMF veröffentlicht wird.
Dies ist für Hersteller und Händler aufgrund der fehlenden Planungssicherheit sehr unbefriedigend, insbesondere da der herstellerseitige Markt nach wie vor nicht funktioniert. Wir können als Verband daher nur weiterhin um Geduld bitten und halten Sie über die aktuelle Entwicklung informiert.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: