Sehr geehrte Damen und Herren,
die Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 nimmt Onlinehändler stärker in die Pflicht. Schon jetzt müssen diese verpackungsrechtliche Pflichten erfüllen, wenn sie mit ihren Waren Versand, Verkaufs- oder Umverpackungen in Verkehr bringen.
Konkret müssen sich die Händler und Hersteller im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Bei Verstößen gilt ein automatisches Vertriebsverbot.
Hinzu kommt nun eine erweiterte Registrierungspflicht: Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Händler, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren – unabhängig von den jeweiligen Verpackungsarten. Daraus ergibt sich direkter Handlungsbedarf für die Händler, Hersteller, Importeure sowie Versand- und Online-Händler.
Das ist aber nicht die einzige Änderung: Vertreiben sie ihre verpackten Waren auf elektronischen Marktplätzen, müssen sich die Händler künftig auf vermehrte Kontrollen einstellen. Die Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Onlinehändler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen ab Juli 2022 sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten. Für Kunden, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, dürfen sie ihre Leistungen künftig nicht mehr anbieten. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der im Anhang (hier klicken) befindlichen PDF Datei.
Die Information entstammt der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Weitere Informationen sind hier verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Shisha-Verband und das Team des Shishajournals
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: