BERLIN // Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds wird immer konkreter. Jetzt hat das zuständige Bundesumweltministerium einen Entwurf vorgelegt. DTZ nennt Einzelheiten.
In dem Entwurf heißt es: „Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen zur Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt. In diesen zahlen die betroffenen Hersteller abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten ein. Die Einzahlung erfolgt im Wege einer Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.“ Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Umwelt – insbesondere die Weltmeere – vor Plastikmüll zu schützen. Dafür sollen alle Hersteller entsprechender Erzeugnisse in die Pflicht genommen werden, also Abgaben zahlen.
Diese „Einwegkunststoffabgabe“ wird jährlich erhoben und muss nach Festlegung durch das Umweltbundesamt entrichtet werden. Die eingesammelten Beträge sollen dann an Anspruchsberechtigte verteilt werden, also an Kommunen und Entsorgungsunternehmen.
Die betroffenen Hersteller fürchten einerseits einen zusätzlichen gigantischen Bürokratieaufwand. Außerdem hatten sie sich gegen die Ansiedelung des Fonds beim Umweltbundesamt gewehrt.
Das neue Gesetz wird in erster Linie die Zigarettenproduzenten beschäftigen, deren Filter unter die Regelungen fallen. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), erklärt auf DTZ-Anfrage: „Wir sehen den Gesetzentwurf sehr kritisch und halten die darin vorgesehene Sonderabgabe für verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Abgaben nur zugunsten der Zahlungspflichtigen und nicht zugunsten Dritter erhoben werden. Zudem ist fraglich, ob der Bund Mittel aus dem Einwegkunststofffonds direkt den Kommunen zur Verfügung stellen kann.“ Der Gesetzentwurf sei insofern eine Blackbox, so Mücke weiter, weil die Erhebung der tatsächlich angefallenen Kosten nicht geregelt werde und stattdessen ein intransparentes Punktesystem installiert, werden solle. Die Details der Kostenermittlung sollten laut dem vorliegenden Papier einer Rechtsverordnung vorbehalten sein, deren Entwurf nicht zusammen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt worden sei. Mücke: „Wir können deshalb nichts zu den auf alle Branchen zukommenden Kosten sagen. Kritikwürdig ist auch die Besetzung der Einwegkunststoffkommission, der auch unbeteiligte Umweltverbände angehören sollen. Dieser Kreis sollte streng auf Kostenverursacher und Leistungserbringer konzentriert bleiben.“
Quelle: DTZ; max
31.03.2022
Lesen Sie hierzu auch:
25g Regelung – offener Brief
25g Regelung – Die Katze ist aus dem Sack
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: