MAINZ // In China treten zum 1. Mai 2022 neue Regeln betreffend E-Zigaretten in Kraft. Die Änderungen wirken sich auch auf den deutschen Markt aus. Die Maßnahmen betreffen alle Unternehmen, die in China E-Zigaretten herstellen und beziehen sich auf sämtliche Produktformen. Tabakerhitzer sind von diesen ausgenommen.
Im Wesentlichen geht es darum, dass alle Unternehmen der Branche sich registrieren lassen, eingetragene Marken verwenden, die Vorschriften für Etiketten und Warnhinweise verwenden und sich regelmäßig als auch unangekündigt kontrollieren lassen müssen.
Auch Großhändler benötigen eine Lizenz, wenn sie E-Produkte exportieren möchten. Dabei gilt die Regel, dass die für den Export hergestellten Produkte den Normen und Vorschriften des Importunternehmens und damit des Importlandes entsprechen müssen. Verfügten Importeur und Zielland nicht über einschlägige Normen und Vorschriften, so gälten für die Produkte stattdessen die chinesischen Vorgaben, heißt es in dem Gesetz.
Insgesamt sind im neuen Maßnahmenkatalog die Anforderungen für Exportware etwas gelockert worden. So müssen sich Firmen, die ausschließlich für den Export bestimmte Produkte herstellen, nicht mehr registrieren lassen. Für die Einhaltung aller Maßnahmen ist Chinas staatliche Tabakmonopolverwaltung (STMA) zuständig.
Beobachter gehen davon aus, dass die chinesische E-Zigarettenbranche durch den rechtlichen Rahmen eine gesicherte Existenzberechtigung erhält. Befürchtungen, die Industrie könnte wie in anderen asiatischen Staaten verboten werden, sind damit vom Tisch.
Quelle: DTZ; red
24.03.2022
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