Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der unbefriedigenden Entwicklungen im Bereich der 25-Gramm-Regulierung müssen wir als Verband unseren politischen Druck auf das Bundesfinanzministerium weiter verstärken. Zugleich wollen wir für Hersteller, Importeure und Markeninhaber Rechtssicherheit schaffen.
Ein möglicher Weg, um Rechtssicherheit zu erlangen, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung. Dafür sollten erfahrungsgemäß vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu kann beispielsweise die Beantragung einer Ausnahme vom Verpackungszwang gem. § 31 Abs. 2 TabStV beim zuständigen Hauptzollam zählen.
Aus der Mitgliederschaft wurde daher die Bitte geäußert, ein Musterschreiben zu entwerfen, das im ersten Schritt auch ohne Inanspruchnahme eines Anwalts von den Mitgliedern genutzt werden kann. Dieses Musterschreiben könnt ihr hier über diesen Link heraunterladen und kann von Ihnen in Ihren Briefkopf übernommen werden.
https://www.shishajournal.de/downloads/220224-Musteranschreiben-Ausnahme-Verpackungszwang.docx
Erläuterungen zu den farbigen Markierungen
Rot markiert: Hinweise
Gelb markiert: geeignet für Hersteller und Importeure (nichtzutreffendes streichen)
Blau markiert: geeignet für Markeninhaber/Händler, die produzieren lassen
Türkis markiert: geeignet für Hersteller und Importeure (nichtzutreffendes streichen)
Sämtliche Markierungen sollten bei der Übernahme entfernt werden.
Generell scheint es empfehlenswert, lediglich die tatsächlich zutreffenden Punkt zu benennen und dem Anschreiben eine individuelle Note zu geben (z.B. durch das Einbringen von Zahlen, individuellen Formulierungen).
Je mehr betroffene Unternehmen in der Branche einen derartigen Antrag stellen, desto stärker wird der Druck auf die Behörden, sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des 25-Gramm-Regelung auseinander zu setzen. Daher kann es durchaus hilfreich sein, wenn das Schreiben auch an die Generalzolldirektion (Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn | poststelle.gzd@zoll.bund.de) und das Bundesministerium der Finanzen (Abteilung III, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin | poststelle@bmf.bund.de) zur Kenntnisnahme gesendet wird.
Leiten Sie das Musterschreiben gerne auch an betroffene Unternehmen weiter, die noch nicht Mitglied des Verbandes sind. Denn die 25g Regelung betrifft uns alle.
Da wir eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ausschließen können, um für alle Mitglieder Rechtssicherheit zu verschaffen, sind wir dringend darauf angewiesen, die Antwortschreiben der Hauptzollämter in Kopie zu erhalten. Auch wenn das Antwortschreiben nach der gesetzten Frist ausbleibt, informieren Sie uns bitte darüber.
Die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme wirft bei vielen Mitgliedern mit Sicherheit Fragen auf. Daher planen wir für Dienstagvormittag in der Zeit von 10 bis 11.30 Uhr eine Fragestunde für alle Mitglieder als Teams-Konferenz. Der Einladungslink geht Ihnen in einer separaten E-Mail zu.
Mit freundlichen Grüßen
Folke Rega
Geschäftsführer
Dieses Informationsschreiben und das angehängte Musterschreiben stellt keine juristische Beratung dar und ersetzt keine anwaltliche Konsultation, da wir als Verband keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Das Musterschreiben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und begründet kein Anspruch auf Schadenersatz im Falle eines Misserfolgs.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: