BRÜSSEL // Auf politischer Ebene versuchen Verbände, die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten möglichst im Rahmen zu halten. Dabei preschen derzeit einige Länder – allen voran Deutschland – vor und erlassen nationale Regelungen. Gleichzeitig strebt die Verwaltung der Europäischen Union eine Harmonisierung des Binnenmarktes an, möchte also gleiche Voraussetzungen für Marktteilnehmer in verschiedenen Ländern schaffen.
Auf dem Portal „egarage.de“ ist jetzt ein Interview mit Sonya Herrmann erschienen, die im europäischen Branchenverband Independent European Vape Alliance (IEVA) für die Kommunikation zuständig ist. Auf die Frage, warum Berlin in Sachen Besteuerung nicht auf Vorgaben der EU gewartet habe, meint Herrmann, ihr falle es schwer, den deutschen Vorstoß nachzuvollziehen: „Wir haben jetzt in 14 europäischen Staaten eine E-Liquid-Steuer, sie liegt zwischen einem Cent und 30 Cent pro Milliliter, teils bezogen auf Nikotin, teils nicht. 15 Cent pro Milliliter sind es im Durchschnitt. Deutschland kommt nach allen bereits beschlossenen Erhöhungen auf 32 Cent.“ Dies passe kaum zum europäischen Niveau und gebe einen unnötigen Anreiz für illegale Umgehungen, bei denen im Ausland gekauft werde. Ein Gesetz auf europäischer Ebene werde wohl erst frühestens Ende 2022 erlassen, die nationale Umsetzung dürfte laut Herrmann bis 2024 dauern.
Mit Blick auf die anstehende Tabakproduktrichtlinie (TPD 3) sagte Herrmann, es gebe in Brüssel einen Trilog von Kommission, Parlament und Rat. Nach ihrer Einschätzung gehe es bei allen neuen Erlassen um die Frage, ob das Dampfen als risikoreduzierte Rauchalternative anerkannt werde oder ob die Gateway-These dominieren werde, derzufolge das Dampfen den Einstieg ins Rauchen erleichtere. Je nachdem, wie sich die Beteiligten verständigten, „könnten dann Aromenverbote, Maximalmengen und Verpackungsvorgaben, also Einheitsverpackungen, diskutiert werden“. Die Sorge, die die Branche umtreibe, sei die Furcht vor einem vollständigen oder teilweisen Aromen-Verbot. Sie hoffe aber, dass man sich darauf verständige, etwa bestimmte Stoffgruppen oder Süßstoffe als Liquidzutat auszuschließen.
Quelle: DTZ; red
04.11.2021
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