STUTTGART // In der Dampferszene herrscht aktuell große Unsicherheit, nachdem die Generalzolldirektion kürzlich in einem Schreiben an die Verbände angekündigt hat, dass – neben dem gewerblichen Herstellen – das Selbstmischen von Liquids mit unversteuertem Glyzerin oder Aroma illegal ist und Konsequenzen nach sich zieht.
Zwar weist das Behörden-Papier einige Formulierungslücken auf, so wird nicht zwischen dem Herstellen sowie dem Verwenden getrennt, und das fürs Mischen ebenfalls notwendige Propylenglykol bleibt unerwähnt, doch geht es konkret – Konsumenten eingeschlossen – um den Gebrauch von „unversteuerten Substituten“. Unter Substitute sind alle Zutaten zusammengefasst, die zum Mixen von Liquids notwendig sind. Branchenkenner sprechen bereits davon, dass damit jene Dampfer kriminalisiert würden, die Liquids zum Eigenbedarf herstellen.
Die Generalzolldirektion weist in dem Schreiben auch darauf hin, dass ein Vergehen als „Steuerstraftat“ oder als „Steuerordnungswidrigkeit“ geahndet würde. Im Raum stehen Geldbußen von 5000 Euro bis zu 50 000 Euro.
Die Grundstoffe Propylenglykol und Glycerin sind auch außerhalb des E-Zigarettenhandels frei erhältlich, zum Beispiel in Drogerien, und werden unter anderem Enteisungsmitteln oder dem Wasser für Nadelbäume beigemengt. Bei der Produktion von Speiseeis tauchen auch dampfbare Aromen in der Zutatenliste auf.
Fraglich bleibt, wie Verbraucher danach ihren Bedarf durch das deutlich preiswertere Selbstmischen decken, da die Substitute nach dem Start der Steuer exorbitant teuer werden. Außerdem benötigen Halbfertigerzeugnisse wie Aromen und Shake & Vape-Produkte zwingend die Grundzutaten. Erste Hersteller haben bereits damit begonnen, ihre Produkte statt in Shake & Vape-Version jetzt in Zehn-Milliliter-Fläschchen auf den Markt zu bringen. Zudem stehen tausende Arbeitsplätze in der Produktion und im Facheinzel- und im Online-Handel auf dem Spiel.
Quelle: DTZ; red
21.10.2021
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