Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz (SPD)
a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „zuständige“ gestrichen.
b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Für Wasserpfeifentabak nach § 1 Absatz 2b des Gesetzes sind nur Packungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm zulässig.“
Kurz gesagt: Bis zum 30.06.2022 dürfen noch 100 Gramm, 150 Gramm, 200 Gramm und 1000G Verpackungseinheiten auf den Markt gebracht werden. Ab dem 01.07.2022 dürfen nur noch 25 Gramm Verpackungen produziert und eingekauft werden. Alle Verpackungseinheiten die größer sind als 25 Gramm dürfen noch abverkauft werden – nur eben nicht mehr produziert.
Laut einer Aussage des Bundes-Ministeriums wurde diese neue Verordnung vorallem aus dem Grund ins Leben gerufen, den Schwarzmarkthandel von Shishatabak zu unterbinden. Auf die Bemerkung, dass so aber auch wesentlich mehr Müll entstünde und dies alles andere als Umweltfreundlich sei, wurde mit folgenden Worten geantwortet: Dies ist in dem Fall nur zweitrangig und kann nicht berücksichtligt werden. Darüber hinaus ist es das Problem der Tabakproduzenten und Hersteller den besagten Müll so gering wie möglich zu halten.
Über die Preisstrukturierung und wieviel dann später so ein 25 Gramm Päckchen kosten wird, haben wir auch wieder keine Antwort erhalten. Dies würde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Das Shisha-Journal und auch der Shishaverband halten dieses Gesetz für absolut fragwürdig und nicht gerechtfertigt – vorallem im Hinblick auf den zusätzlich entstehenden Müll.
Sobald es weitere Informationen gibt zu diesem Thema, werdet ihr es hier bei uns sofort erfahren. Die aktuelle Verordnung findet ihr hier um downloaden.
Verbrauchsteuer – Tabakverordnung:
https://www.shishajournal.de/downloads/Tabakverordnung2022.pdf
Verbrauchsteuer in der kompletten und ungekürzten Version mit allen anderen neuen Verordnungen/Gesetzen:
https://www.shishajournal.de/downloads/Verbrauchsteuerverordnung2022.pdf
Diese komplette Version enthält auch:
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: