Liebe Verbandsmitglieder, ehemalige Mitglieder und Interessierte,
am vergangenen Freitag wurde dem Shisha Verband vom Bundesministerium der Finanzen ein Referentenentwurf zur Änderung der Verbrauchssteuerverordnung zugeleitet. Darin geht es unter anderem auch um Wasserpfeifentabak:
Im Entwurf werden viele weitere Detailanpassungen vorgeschlagen (insgesamt 81 Seiten), die derzeit von unserem Verbandsanwalt geprüft werden. Alleine schon der oben abgebildete Absatz macht es meines Erachtens dringend notwendig, auf diesen Referentenentwurf zu reagieren. Wir haben bis zum 28.05.2021 Zeit für eine Reaktion.
Der Shisha-Verband bereitet eine Stellungnahme vor. Bitte lasst uns Eure Ideen zukommen, warum eine Beschränkung auf 25g/Packung nicht umgesetzt werden sollte.
Leitet diesen Bericht an alle weiter, von denen Ihr meint, sie könnten auch interessiert sein. Wenn möglich bitte mit CC-Mail an info@wpt-verband.de
(damit wir wissen, wer alles im Verteiler ist).
Beste Grüße
Sven Pracht
Stv. Vorsitzender
Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: