Fakten zu Inhaltsstoffen, insbesondere Minze und Menthol, aber auch anderen Stoffen, die viel erheblicher sind:
Liest man oder hört man aktuell zu dem o.g. Thema, so reit sich Unwissenheit an Halbwissen, gepaart mit Fake News und regelrechten Verschwörungstheorien von Anhängern der Aluhutfraktion. Im Übrigen sei erwähnt, dass es tatsächlich so eine Vereinigung von Aluhüten gibt.
Was ist verboten und vor allem seit wann und warum? Räumen wir doch mal auf! Zunächst sei erwähnt, dass die verbotenen Inhaltsstoffe, die schon seit Jahren gelten, in der Anlage 1 der aktuell geltenden Tabakerzeugnisverordnung nachzulesen sind. Ebenfalls kann man in der gleichen Verordnung unter §34 die Übergangsregeln und Fristen lesen, die im Übrigen nur für Menthol gelten. Alle anderen Stoffe sind seit Langem verboten, aber dazu gleich mehr. Der Paragraph 34 scheint es in sich zu haben, denn schon viele Geister haben ihn gelesen und dennoch nicht verstanden. Zugegeben, man kann sich hier auch schnell verlesen.
Man kann das eigentlich ganz gut mit der aktuellen Situation in Coronazeiten und Facebook vergleichen. Fast täglich werden von Leuten in Facebook neue Mathematikrätsel gepostet, wo man nicht nur die Mathegrundregeln beherrschen muss, sondern vielmehr auch exakt genau Wort für Wort lesen muss. Dazu liegt dann noch der Teufel im Detail in den Bildern, wo am Ende dann die Hexe oder der Bodybuilder was anderes als oben in der Hand hält. Oder man muss eben genau lesen, welche der Tiere denn jetzt alle zum Fluss laufen. In der Regel liegt man falsch. Ist man deshalb jetzt dumm oder hat den IQ eines Joghurts? Nein – natürlich nicht! Diese Spielchen sind dazu gedacht, den Leser in die Irre zu führen und fast genauso ist es mit Gesetzestexten. Wer da nicht richtig liest und die Verweise auf andere Artikel oder Absätze nicht richtig liest, der kommt da total ins Schwanken.
So wird doch von der Masse der Menschen, egal ob privat oder gewerblich, egal ob lokal oder international, behauptet, dass ab dem 20.05.2020 Minze und Menthol verboten werden und man regt sich auf, dass es keine Regelung zum Abverkauf gäbe.
Es lohnt nicht zu erwähnen, was TPD2 ist und wann es erfunden und umgesetzt wurde. Das wurde schon in anderen Artikeln oft genug erwähnt. Hier nur die Fakten in Kurzform:
Gesetz trat 2014 in Kraft und musste innerhalb der Mitgliedstaaten bis zum 20.5.2016 umgesetzt werden. So geschehen, auch hier in Deutschland, wenn auch eben nicht vollständig, da man die Übergangsfrist wie immer dazu genutzt hat, nichts zu tun oder sich eben mit wichtigeren Dingen zu beschäftigen, wie z.B. der ordnungsgemäßen Krümmung der Banane oder den Kartoffel und Apfelsorten. Ja so sind wir, immer schön alles regulieren. Da im Januar 2016 dem Bundesrat auffiel, dass man da ja noch was umzusetzen hatte, wurde im Januar beschlossen, sich damit zu befassen und im April wurde das Gesetz auf den Weg gebracht. Da sich jeder im Klaren war, dass das kein gutes Ende nehmen würde, da sicherlich etliche Dinge zu kurz kamen, so wurden Instanzen, wie das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) ermächtigt, nachträglich Änderungen oder Zusätze vorzunehmen.
Bei Inkrafttreten war die Anlage 1 bis auf 3 Begriffe (Koffein, Taurin, Vitamine) komplett leer. Liest man jetzt die enthaltenen Stoffe, so braucht man eine Professur. Manche Dinge kann der Verfasser nicht mal aussprechen.
Noch in 2016 im August fing man an, das neue Gesetz zu überarbeiten. Es folgte eine Novelle im April 2017 und August 2017. Seitdem ist die Liste kräftig angewachsen.
Seit 2017 sind also bereits alle dort aufgeführten Stoffe verboten, so auch Stoffe der Pflanzengattung Mentha (Minze), Eukalyptus, Ocimum, Thymus und Salbei (Salvia). Auch Menthol wurde bereits dort aufgeführt. Dort wurde allerdings dann eine Übergangsfrist eingeräumt für den Abverkauf von Waren bis einschließlich 20.05.2020. Das war wohl der Zigarettenindustrie und unserem Bundeskanzler Helmut Schmidt a. D. (inzwischen, verstorben) geschuldet. Schließlich hatte man für ihn höchstpersönlich das Rauchverbot im Reichstag aufgehoben, nicht einfach so, sondern per Gesetz!
Wir resümieren also, dass seit spätestens 2017 alle Stoffe außer Menthol verboten waren. Hat das irgendjemanden gekümmert???
Weder Hersteller, noch Behörden, noch Aromalieferanten haben sich damit beschäftigt. Letztere waren zwar sich der Sache gewiss, haben es aber ignoriert, denn die Aromenhersteller begehen keine Fehler, wenn sie ihre Waren anbieten. Der, der es nutzt, ist der Buhmann.
Und plötzlich, kaum nähert sich der Jahreswechsel, fangen alle an sich darüber auszutauschen und grundsätzlich weiß es jeder besser und interpretiert auch den Gesetzestext grundlegend anders.
Aber nochmal: Fakt ist, es ist alles schon längst verboten. Lediglich die Behörden fangen erst jetzt an, sich auf diese Stoffe zu konzentrieren. Warum das vorher nicht schon so war, kann man nur mutmaßen. Wahrscheinlich wollte man die Übergangsfristen abwarten, um ganz sicher zu sein, dass einfach alles verboten ist. Aber wie gesagt, das kann man nur mutmaßen. Dazu gibt es keine Erkenntnisse.
Nun ist es soweit und jeder redet nur über Minze und Menthol, dabei sind dies die einfachsten Stoffe, die eigentlich vollkommen uninteressant sind.
Im Übrigen ist es nicht ganz richtig, wenn ich sage, dass die Aromenlieferanten nichts taten. Jeder entwickelte einen „Coolingagent“ Der sollte das Ding retten und Minze überall ersetzen. Das Ding war dann nur, dass diese Coolingagents nahezu alle auf Mentholbasis waren. Also aus Sicht der Hersteller schnell reagiert und sich Zeit erkauft. Hier besonders interessant ist ein Stoff aus dem Vaping Bereich, der sich „Koolada“ oder auch WS-5 und WS-23 nennt. Der soll ja die Geheimwaffe sein und absolut TPD2 konform. Deshalb laut Aluhutfraktion wäre das auch in Zomo drin und Zomo der einzige Hersteller, der rechtskonform sei.
Ja, die Diskussion ergab sich zwischen Verfasser und einem Aluhütchen. Interessant ist, dass es für besagten Stoff kein korrektes Sicherheitsdatenblatt gibt und bei näherer Zerlegung man schnell darauf kommt, dass eben auch dort Menthol drin ist. Der Facebookgegner allerdings war im Recht, da er in der Schule bei Chemie ne gute Note hatte. Tja mein Deutschlehrer meinte dazu nur: „Schön geschrieben, aber am Thema vorbei.“
Im Übrigen traf ich Carlos von Zomo auf der Messe in Russland und sprach das Thema dort an. Er bestätigte direkt, dass Zomo natürlich nichts dergleichen enthalten hatte und er den „Blogger“ auch nicht kannte. Zu diesem Zeitpunkt war Zomo noch mit der Überarbeitung der Aromen beschäftigt. Und man darf hier sicher sein, dass auch Zomo zur rechten Zeit sauber da stehen wird!
Also haben wir nun das Thema Menthol und Minze genug behandelt mit dem Fazit, dass es aktuell keine Ersatzstoffe gibt. Viele Hersteller machen sich Gedanken und arbeiten an Lösungen. Bis jetzt allerdings gibt es nichts Adäquates, lediglich Ansätze. Ein Hersteller hat einen eigenen Stoff entwickelt und diesen sich auch patentieren lassen. Sobald hierzu Muster vorliegen, werde ich darüber wieder berichten.
So wirbt Max von Hookah Squeeze grad ganz kräftig, dass man doch seine Paste einfach nutzen soll, was auch ich schon in Vergangenheit mit Erfolg probiert hatte. Und seine Minze ist richtig gut. Andere wie Hookain haben bereits Shots hergestellt und spezielle Steine, die überdosiert und so gut beizumischen sind. Auch wieder ein guter Ansatz.
Aber am Ende alles schon da gewesen. Die Raucher, die schon länger dabei sind, wie auch ich, die kennen noch die Zeiten, wo man wegen Feuchtigkeitsregeln selber mischen musste. Da ging es auch und da wird es auch wieder hingehen, denn am Ende sollte eins klar sein: Der Anhang 1 wird eher größer als kleiner.
Kommen wir aber mal zu wesentlichen Inhaltsstoffen, die sich so chemisch anhören, dass der „Otto Normalo“ (wie ich) dies nicht mehr versteht, aber mit Erschrecken feststellen muss, dass eben genau diese anderen Stoffe fast überall drin sind, so dass es fast keine TPD2 konformen Aromen geben kann.
Ok, mittlerweile bemüht sich jeder Hersteller, Listen mit Aromen herauszugeben, die bereits konform sind. So hat Frey&Lau und Curt Georgi dies schon fertig und auch Hertz Flavor ist dran. Sicherlich haben auch die anderen Hersteller schon was im Angebot. Dies allerdings hilft aktuell nur bedingt, da man bekannte Sorten, nicht mal so eben neu erfinden kann, ohne, dass der Kunde einem das medial um die Ohren haut. Bekannte Sorten, nun konform zu machen, kann Monate dauern. Und das Weglassen von Inhaltsstoffen innerhalb eines fertigen Aromas kann die gesamte Charakteristik komplett verändern. Was wäre auf einmal denn „Baby ohne Lou“…? Schwierige Kiste. Viel Arbeit und nicht mal sicher, dass alle Sorten Bestand haben werden.
Linalool 3,7-Dimethylocta-1,6-dien-3-ol
1,8-Cineol
3,4-Dihydro-3-(2-hydroxyphenyl)-6-(3-nitrophenyl)-(1H)-pyrimidin-2-on
menthon
p-menthan
Aus einem Laborbericht eines Veterinäramtes hieß es, dass Linalool ein Stoff sei, der das inhalieren von Rauch erleichtert. Mehr konnte ich zu den einzelnen Stoffen nicht finden, außer jede Menge chemische Erklärungen, die aber weder mir noch hier jemanden helfen würden. Daher wurde hier verzichtet, die Begriffe zu erklären, da dies sonst die Ausgabe des Shisha Journals sprengen würde.
Fakt ist aber, dass diese Stoffe nahezu überall drin sind. Man muss aber genau lesen und prüfen, ob diese nicht dennoch TPD2 konform sind. Denn in den Sicherheitsdatenblättern sind auch grob % Angaben enthalten, die aufzeigen, zu wieviel Prozent diese Stoffe enthalten sind. Meist ist dies zwischen 0,1-1%, 1-2,5% oder 2,5-5%. Bedenkt man nun, dass ein guter Tabak zwischen 2-6% „Anmische“ in der Rezeptur hat und noch dazu aus 3-4 verschiedenen Aromen besteht, also der Anteil eines nichtkonformen Aromas ca. 1,5% und der davon „böse“ Stoff 1-5% enthält, so wären der effektive Inhalt wohl unter 0,005% und somit wahrscheinlich zu vernachlässigen, denn Labore haben Bestimmungsgrenzen zur Nachweisgrenze sowie Toleranzmengen, die als unbedenklich gelten.
So kann man also auch selbst schnell seine eigenen Aromen prüfen und ggf. durch ein vom Zoll akkreditiertes Labor wie Bilacon in Berlin prüfen lassen. Eine Liste akkreditierter Labore gibt es im Netz. In letzter Zeit wurde auch häufig ein Labor, namens „My-Lab“ hier und da ins Spiel gebracht. Im Rahmen der „Zellstoff“ – Geschichte wurde dieses Labor von mehreren Herstellern konsultiert, da dort Abrauchtests durchgeführt werden konnten. Außerdem verfügt das Labor über ein Massenspektrometer, das wie im Film einem die Inhaltsstoffe sofort anzeigt. Echt top, aber leider verfügt das Labor über keine Akkreditierung bei den Zollbehörden und wird daher von den Behörden im Zweifel leider nicht anerkannt, sodass am Ende ein Gericht entscheiden müsste, ob die dortigen Werte und Berichte zu akzeptieren sind. Sehr schade, da das Labor grundlegend sehr genau arbeitet.
Um die Sicherheitsdatenblätter der Aromenhersteller selbst sicher prüfen zu können, hat der Verfasser sich eine Software programmieren lassen, die Datenblätter auf Inhaltsstoffe hin überprüft. Das war sicher nicht ganz billig, aber absolut lohnenswert. Wer also Bedarf auf Überprüfung hat, darf sich gerne an den Verfasser wenden.
Das Thema ist heiß diskutiert, aber sich rechtzeitig gekümmert hat sich niemand. Aber es muss auch nicht so schlimm oder tragisch sein. Ja, es ist ein Haufen Arbeit, aber es ist machbar. Erste Hersteller, wie 187 oder Aamoza, haben bereits reagiert und zum Stichtag konforme Waren versprochen und auch neue Marken, von Rappern wie Manuellsen, kommen gleich richtig auf den Markt.
Es nutzt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken, und man muss auch keine Angst vor Behörden haben. Alles ist regelbar. Klar ist abzuwarten, ob diesmal alle sich ruhig verhalten oder wieder irgendeiner eine Abmahnwelle startet und alle sich gegenseitig vernichten. Denn eins ist klar, wenn ein Brief vom Amt kommt, ist das nicht zwingend teuer. Es ist sicher ärgerlich, aber zu handeln. Kommt aber der Brief eines Anwalts mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung, die zu zeichnen ist, kommt das einem Verkaufsverbot gleich und die Anwaltskosten nach RVG belaufen sich auf ca. 1.500-1.800 Euro, nicht abzuschätzen, wenn man sich gegenseitig verklagt.
Also hoffen wir, dass die Coronamentalität, in der jeder Rücksicht nimmt, sich schützt, Abstand hält und schön in der Schlange steht, auch auf die Hersteller abfärbt und wir alle in Ruhe weiter arbeiten können.
Im Übrigen sei noch erwähnt, dass das Gerücht, es gäbe wegen Corona eine verlängerte Frist bis Ende des Jahres für den Abverkauf, auch nur Fake News ist. Die Frist war lange genug, eine Verlängerung kann da nicht mehr gewährt werden. Was aber auch klar ist, aktuell sind keine Beamten mit Routineaufgaben im Außendienst. Zolltermine wurden beim Verfasser auf unbestimmte Zeit abgesagt.
Heißt also: Wo kein Kläger, da kein Richter. Hier kann nun jeder selbst seinen Senf hineininterpretieren. Der Verfasser hat weder angeregt, noch angesprochen, dass man ja noch einfach seine Reste so loswerden könnte. Ups – laut Denken nix gut… 😉
In diesem Sinne Happy Corona.
Bleibt alle gesund und raucht kräftig, denn nur so überleben die Shops.
Artikel: Tino Häusler
Unternehmensberater für Verbrauchsteuerprodukte
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind wir verpflichtet Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
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